Bundestagswahl 2025
Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist ab sofort nicht mehr möglich.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen jedoch persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rheingrafenstr. 11, 55583 Bad Kreuznach - Bad Münster-Ebernburg abholen oder dort direkt wählen.
„Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und wählen Sie!“
Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, müssen Sie diese beantragen!
Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafenstraße 11, 55583 Bad Kreuznach - nur noch persönliche Abholung!
2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code - nicht mehr möglich!
3.
online, über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Bad
Kreuznach (www.vgvkh.de), - nicht mehr möglich!
4.
per Fax unter 06708 610-600 oder
5. durch einfache Email an - nur noch persönliche Abholung!
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bitte beachten Sie, dass der rechtzeitige Eingang der Wahlbriefe zur Bundestagswahl nur dann laut der Deutschen Post gesichert ist, wenn der Brief spätestens am Donnerstag, dem 20. Februar 2025 vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens, abgeschickt wird. Für einen fristgerechten Zugang können Sie Ihren Wahlbrief zur Bundestagswahl auch direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafenstraße 11, 55583 Bad Kreuznach (Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg) abgeben bzw. einwerfen.
Briefwahlunterlagen können nur bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, beantragt werden. Die von Ihnen ausgefüllten Wahlbriefe müssen bis spätestens 23. Februar 2025, 18:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach, Rheingrafenstraße 11, 55583 Bad Kreuznach (Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg) angekommen sein.
Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag für Briefwahl bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Das Wahlamt der
Verbandsgemeindeverwaltung ist für die Beantragung am
Samstag, dem 22. Februar 2025, von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie am Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, von 9.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 06708-610-140 zu Verfügung.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach