Bundestagswahl 2025
Antragsformular für Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Das dazugehörige Antragsformular finden Sie hier
Weitere Infomationen unter: Bundestagswahl 2025: Antragsformular für Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin
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