Unsere Öffnungszeiten auf einem Blick:
Die Verwaltung ist für Sie vor Ort und telefonisch wie folgt zu
erreichen:
Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Sozialamt geschlossen)
Donnerstag 08:00
Uhr bis 12:00 Uhr
14:00
Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Der neue Generationen-Atlas der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach ist da!
Dieser liegt ab sofort auf der Verbandsgemeindeverwaltung für Sie bereit oder schauen Sie doch einfach mal online hinein:
https://www.findcity.de/?m=verbandsgemeinde-bad-kreuznach-generationen-atlas-55583wc
Wichtige Information des Landkreises Bad Kreuznach:
Vorläufiger Nachweis von Vogelgrippe im Kreis Bad Kreuznach - Kreisverwaltung trifft Vorsorgemaßnahmen
Bad Kreuznach 29.10.2025: Bei einem im Kreis Bad Kreuznach gefundenen Kranich wurden in einer ersten Untersuchung Influenzaviren des Subtyps H5N1 (Vogelgrippe) nachgewiesen. Die Probe wurde vom Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz analysiert. Eine endgültige Bestätigung durch das FLI steht zwar noch aus, jedoch ist mit einem positiven Befund zu rechnen. Zudem befindet sich aktuell ein weiterer Fall eines toten Wildvogels in der Überprüfung auf einen Befall mit dem Virus.
Das Kreisveterinäramt hat die Lage im gesamten Kreisgebiet im Blick und im Vorfeld bereits alle notwendigen Schritte gemäß dem Tierseuchenbekämpfungshandbuch eingeleitet. Dazu gehört die Durchführung klinischer Untersuchungen, Probenahmen und epidemiologische Ermittlungen von Infektionswegen.
Bürger, die tote Wildvögel entdecken, werden gebeten, diese nicht zu berühren und stattdessen das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde, in der das Tier entdeckt wurde, unter folgenden Telefonnummern zu informieren:
Verbandsgemeinde Bad Kreuznach : 06708 / 610-100
Stadt Bad Kreuznach: 0671 / 800-0
Verbandsgemeinde Kirner-Land: 06752 / 1350
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg: 06704 / 929-0
Verbandsgemeinde Nahe-Glan: 06751 / 810
Verbandsgemeinde Rüdesheim: 0671 / 371-100
Aktuell noch keine Aufstallungspflicht
Derzeit besteht im Landkreis keine Aufstallungspflicht. Das Kreisveterinäramt empfiehlt jedoch eine freiwillige Aufstallung als vorbeugende Schutzmaßnahme. Geflügelhalter können ihre Tiere auch ohne behördliche Anordnung aufstallen:
- Bei Haltung in Volieren können diese zum Schutz vor Wildvogelkot mit Planen abgedeckt werden
- Das Kreisveterinäramts steht für individuelle Beratung zu Schutzmaßnahmen zur Verfügung
Die Vogelgrippe ist für das Veterinäramt der Kreisverwaltung keine neue Herausforderung. Seit Jahren treten regelmäßig, besonders in den Wintermonaten, Seuchenzüge auf. Die Geflügelhalter im Landkreis sind aus Sicht der Verantwortlichen im Veterinäramt gut informiert und wissen, wie sie ihre Bestände schützen können.
Aktuelle Informationen
Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe und zur Lange im Landkreis finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Bad Kreuznach www.kreis-badkreuznach.de und unter: https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-8-veterinaerwesen-und-landwirtschaft/veterinaerwesen/tiergesundheit/
![]() |
Grundsteuer: Anzeige von Änderungen erforderlichFristen beachten Das Landesamt für Steuern erinnert alle Grundstückseigentümer an die gesetzliche Anzeigepflicht von bewertungsrelevanten Umständen. Konkret muss, wenn sich nach dem 01.01.2022 Änderungen am Grundbesitz (bebaute, unbebaute Grundstücke oder land- und forstwirtschaftliche Flächen) ergeben haben, die sich auf die Grundsteuerwerte auswirken können, dies dem Finanzamt mitgeteilt werden. In folgenden Fällen ist eine Änderungsanzeige z. B. erforderlich
Weitere Informationen finden Sie im PDF: |

Aktuelle Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach:
-Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.-
Gerne sind wir für Sie auch per E-mail oder telefonisch erreichbar:






