Förderprogramm der
VG Bad Kreuznach 

Förderrichtlinie zum kommunalen Förderprogramm „Balkonkraftwerke für Privathaushalte“ 

Die Bundesregierung hat das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 im Klimaschutzgesetz verankert. Darüber hinaus will die Landesregierung das Land Rheinland-Pfalz zwischen 2035 und 2040 klimaneutral machen. Damit die Klimaschutzziele erreicht werden können, muss der solare Zubau deutlich beschleunigt werden.

Die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach unterstützt mit dem Förderprogramm „Balkonkraftwerke für Privathaushalte“ die Errichtung und den Betrieb von sogenannten kleinen Solaranlagen, die am Balkon, auf Flachdächern oder auf der Terrasse installiert werden können. Ziel der Förderung ist es, durch die Verwendung von Balkonkraftwerken den Einsatz von erneuerbaren Energien innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zu erhöhen und damit einen lokalen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und somit zum Klimaschutz zu leisten. 

Gefördert wird die Neuerrichtung von Balkonkraftwerken inklusive aller Anlagekomponenten mit einer installierten PV-Leistung aller Module von höchstens 2000 Watt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Watt. Es gelten vereinfachte Anmelde- und Installationsvorgaben.

Die Förderung beträgt pauschal 210,00 € Je Wohneinheit und Antragstellenden, die/der mit einem Balkonkraftwerk bzw. Stecker-Solargerät ausgerüstet wird.

Balkonkraftwerke, welche vor dem 01.07.2024 (Rechnungsdatum) angeschafft wurden, können nicht gefördert werden.

Förderanträge können per E-Mail an  oder schriftlich an: 


Verbandsgemeinde Bad Kreuznach 

z. H. Herrn Wiens

Rheingrafenstr. 11

55583 Bad Kreuznach 

Tel.: 06708 610-113


eingereicht werden.

Nähere Informationen können der Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken entnommen werden. 

Bitte benutzen Sie bei der Antragsstellung das vorgesehene Antragsformular: 

Antrag auf Förderung eines Balkonkraftwerks


Förderrichtlinie der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zum kommunalen Förderprogramm „Balkonkraftwerke für Privathaushalte“ 

Einverständniserklärung des Vermieters/Vermieterin zur Installation eines Balkonkraftwerkes

Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke / Marktstammdatenregister 

Info der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz 

Informationsblatt nach. Art. 13/14 der EUDatenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zur Förderung von Balkonkraftwerken


Inforamtionen des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:                                                                                                                                                                                        BMWK - Erneuerbare Energien: Photovoltaik auf dem Balkon (energiewechsel.de)