Herzlich Willkommen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach!  

Unsere Öffnungszeiten auf einem Blick: 

Die Verwaltung ist für Sie vor Ort und telefonisch wie folgt zu erreichen:

Montag                                08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag                              08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch                            nur das Einwohnermeldeamt und die Zentrale haben für Sie von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet

Donnerstag                        08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                             14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag                                 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

Um Wartezeiten zu verhindern und eine personenbezogene Beratung zu ermöglichen, bitten wir Sie, bei einem Anliegen auf unserem Sozialamt, feste Termine zu vereinbaren. Termine bekommen Sie an der Telefonzentrale unter: 06708-610100. Vielen Dank! 

Neuer Grundsteuerbescheid 2025

Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer

Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte. Diese Bescheide werden von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet. Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten.

Bereits seit Oktober 2022 wurden die Feststellungen der neuen Grundsteuerwerte sowie die darauf aufbauenden Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags den Eigentümern durch das Finanzamt zugestellt. Diese bilden die Grundlage für die nun von den Gemeinden und Städten festgesetzte Grundsteuer.

Zahlung und Kontakt bei Rückfragen

Die im Bescheid ausgewiesene Grundsteuer ist ab dem 01.01.2025 direkt an die zuständige Gemeinde zu zahlen.
Bei Rückfragen unterscheiden sich die Zuständigkeiten wie folgt:

  1. Fragen zum Grundsteuerbescheid (z. B. zu Zahlung, Hebesatz oder Erlass der Grundsteuer) beantwortet die Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Grundsteuerbescheid.
  2. Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte schriftlich an das für das Grundstück zuständige Finanzamt (Lagefinanzamt). Die Kontaktdaten finden Sie auf den entsprechenden Bescheiden.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Hilfestellungen sind auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform verfügbar.

Hinweis bei laufenden Einspruchsverfahren

Sollten Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen.

Wichtiger Hinweis: 

Die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach investiert 210.000 Euro der KIPKI Förderung in Balkonkraftwerke für Privathaushalte. 


Weitere Informationen, sowie alle Antragsformulare finden Sie hier

 


Aktuelle Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach:

Montag bis Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 
Donnerstag: von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

-Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.-

Gerne sind wir für Sie auch per E-mail oder telefonisch erreichbar: 


   
                                                                        

       


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