Unsere Öffnungszeiten auf einem Blick:
Die Verwaltung ist für Sie vor Ort und telefonisch wie folgt zu
erreichen:
Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch nur das Einwohnermeldeamt und die Zentrale haben für Sie von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet
Donnerstag 08:00
Uhr bis 12:00 Uhr
14:00
Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Um Wartezeiten zu verhindern und eine personenbezogene Beratung zu ermöglichen, bitten wir Sie, bei einem Anliegen auf unserem Sozialamt, feste Termine zu vereinbaren. Termine bekommen Sie an der Telefonzentrale unter: 06708-610100. Vielen Dank!
Närrische Termine in der VG Bad Kreuznach 2024:
Alle Narren und Jecken aufgepasst!!!
Endlich ist es soweit! Die fünfte Jahreszeit rückt immer näher und daher laden die Karnevalsvereine und Ortsgemeinden in der VG Bad Kreuznach Sie recht herzlich zum Feiern ein.
Auf den zahlreichen Prunksitzungen, Veranstaltungen und dem Rosenmontagsumzug in Hackenheim wird geschunkelt, getanzt und gelacht bis in die frühen Morgenstunden.
Freuen Sie sich auf witzige Redner, Tanz- und Gesangsdarbietungen und natürlich auf jede Menge Spass & gute Laune...
Nähere Infos finden Sie hier
Bild: Kzenon - Adobe Stock
Neuer Grundsteuerbescheid 2025
Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer
Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte. Diese Bescheide werden von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet. Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten.
Bereits seit Oktober 2022 wurden die Feststellungen der neuen Grundsteuerwerte sowie die darauf aufbauenden Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags den Eigentümern durch das Finanzamt zugestellt. Diese bilden die Grundlage für die nun von den Gemeinden und Städten festgesetzte Grundsteuer.
Zahlung und Kontakt bei Rückfragen
Die im Bescheid ausgewiesene Grundsteuer ist ab dem 01.01.2025 direkt an die zuständige Gemeinde zu zahlen.
Bei Rückfragen unterscheiden sich die Zuständigkeiten wie folgt:
- Fragen zum Grundsteuerbescheid (z. B. zu Zahlung, Hebesatz oder Erlass der Grundsteuer) beantwortet die Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Grundsteuerbescheid.
- Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte schriftlich an das für das Grundstück zuständige Finanzamt (Lagefinanzamt). Die Kontaktdaten finden Sie auf den entsprechenden Bescheiden.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Hilfestellungen sind auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform verfügbar.
Hinweis bei laufenden Einspruchsverfahren
Sollten Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen.
Wichtiger Hinweis:
Die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach investiert 210.000 Euro der KIPKI Förderung in Balkonkraftwerke für Privathaushalte.
Weitere Informationen, sowie alle Antragsformulare finden Sie hier
Die Freiwillige Feuerwehr Altenbamberg braucht Dich!
Warum lohnt es sich, Teil der Freiwilligen Feuerwehr zu sein?
Allgemeines Freiwillige Feuerwehr steht für Kameradschaft, Zusammenhalt und Teamwork. Ohne den funktionierenden Zusammenhalt könnte keine Feuerwehr existieren. Gerade im Feuerwehreinsatz muss sich jedes Feuerwehrmitglied aufeinander verlassen können. Kameradschaft endet nicht in der eigenen Wehr, sondern wird auch überregional und international gepflegt.
Gesellschaftliches Engagement:
Du hilfst anderen „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“, lautet ein Feuerwehr-Spruch, der den Zweck der Hilfsorganisation passend beschreibt. Als Feuerwehrmitglied geht es darum, anderen zu helfen und sich gesellschaftlich zu engagieren. Gutes zu tun, verschafft Dir auch selbst ein positives Gefühl.
Retten, Löschen, Bergen, Schützen:
Du stellst die Gefahrenabwehr sicher Mit diesen Worten werden die Aufgaben der freiwilligen Feuerwehr zusammengefasst. Dabei hat die Rettung allerhöchste Priorität. Die Arbeit der Feuerwehr ist vielfältig, das Spektrum der Feuerwehr Einsätze breit gefächert. Von der Brandbekämpfung bis zur Technischen Hilfeleistung ist alles dabei.
Feuerwehr-Ausbildung:
Du entwickelst Dich weiter In Deutschland regelt die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) die Ausbildung der freiwilligen Feuerwehren. Die Feuerwehr Ausbildung wird nach landesrechtlichen Regelungen beziehungsweise auf Gemeinde- und Kreisebene durchgeführt. Als Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr absolvierst Du noch viele weitere Lehrgänge, um höhere Dienstgrade zu erlangen. Du entwickelst Dich weiter!
Leidenschaft Feuerwehr:
Du hast viel Spaß Helfen macht Spaß. Teil einer festen, verlässlichen Gemeinschaft zu sein, macht Spaß. In der Feuerwehr kannst Du echte Freunde, oder sogar Lebenspartner finden. Es macht Spaß, sich einzubringen. Anerkennung: Du wirst wertgeschätzt Als freiwilliges Feuerwehrmitglied wirst Du wertgeschätzt. Für viele Arbeitgeber sind ehrenamtliche Tätigkeiten bei der Auswahl eines Bewerbers von Vorteil. Denn das Engagement in der freiwilligen Feuerwehr spricht für viel Sozialkompetenz.
Kinder schauen sowieso zu Dir auf.
Wir haben Interesse bei Dir geweckt?
Dann melde Dich bei dem örtlichen Wehrführer bzw. Wehrleiter.
Ansprechpartner der Einheit Altenbamberg: Karl Iwanow, (0160) 1848799
Wehrleiter der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach: Bernd Vogel, (0171) 7354134
Aktuelle Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach:
-Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.-
Gerne sind wir für Sie auch per E-mail oder telefonisch erreichbar: